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Hausratversicherung

  Rund um die Hausratversicherung

Einbruch und Vandalismus nehmen in erschreckendem Maße zu. Alle 3 Minuten wird in eine Wohnung eingebrochen - meistens am hellichten Tag und oft ohne Rücksicht auf Verluste. Die Folgen sind Ärger, Wut und finanzielle Verluste.

Genauso ärgerlich ist es, wenn plötzlich ein Feuer ausbricht oder die auslaufende Waschmaschine den geerbten echten Teppich in eine breiige Masse verwandelt.

Eine Hausratversicherung kann zwar nicht vor derartigen Schäden schützen, aber sie ersetzt zumindest die finanziellen Verluste.

 

Welche Schäden sind über die Hausratversicherung gedeckt?

 

Die Hausratversicherung ersetzt im wesentlichen Schäden durch Einbruch-Diebstahl, Feuer und Leitungswasser. Daneben tritt sie bei Raub, räuberischer Erpressung, Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden ein.

   

Was versteht der Versicherer unter „Hausrat“?

 

Schlicht und einfach alles, was sich in der Wohnung befindet, also z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Teppiche und Gardinen. Aber auch Bücher, Schallplatten, Fernseher, Geschirr und Kleidungsstücke.

Eingeschlossen sind ebenfalls Wertsachen, wobei die Entschädigung im Regelfall auf insgesamt 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme Ihres Hausrats begrenzt ist. Sprechen Sie uns daher bitte an, wenn Sie in größerem Maße Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Gold und Platin besitzen, denn die Entschädigungsgrenzen können gegen einen Beitragszuschlag erhöht werden.

 

Darüber hinaus werden Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Silber als Wertsachen angesehen. Das gilt auch für sonstige Sachen, die älter als 100 Jahre sind (Antiquitäten), wobei Möbelstücke von dieser Regelung ausgenommen sind.

 

Zusätzlich ist Bargeld unverschlossen mit 2.000 € versichert. Für Sparbücher und sonstige Wertpapiere ist die Höchstgrenze mit 5.000 € festgelegt (Tip: Sichern Sie Ihr Sparbuch durch ein Codewort).

 

Wo gilt der Versicherungsschutz?

 

Zunächst einmal grundsätzlich in allen Räumen Ihrer Wohnung. Dazu gehören auch von Ihnen allein genutzte Räume in Nebengebäuden auf dem selben Grundstück, wie z.B. Garagen und Geräteschuppen. Nicht versichert sind aber Räume, die zu rein gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden. Hierfür müssen Sie eine Gewerbeversicherung abschließen. Für zur Wohnung gehörende Garagen besteht übrigens auch dann Versicherungsschutz, wenn sie sich nicht auf dem selben Grundstück befinden.

Sollten sich Hausratgegenstände bis zu 3 Monaten vorübergehend (z.B. bei Urlaub, Reinigung etc.) nicht in der Wohnung befinden, sind sie weltweit bis zu 10 Prozent (höchstens 20.000 €) versichert.

 

 

Welche Besonderheiten sind bei Wohngemeinschaften zu beachten?

 

Grundsätzlich schützt die Hausratversicherung die gesamte Wohnung. Daher ist der Hausrat sämtlicher Bewohner zu erfassen. Sollte in einer WG ein Mitbewohner keine Versicherung wünschen, muß dieses - sofern der Versicherer mitspielt - definitiv im Vertrag vereinbart werden.

 

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