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   Rund um die Berufunfähigkeitsversicherung

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, (voraussichtlich dauernd) außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung (ein Teil der Versicherer spricht von Fähigkeiten und Kenntnissen) ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."

Soweit die gängige Definition der Versicherer zur Berufsunfähigkeit. 

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung? 

Wenn wir uns vergegenwärtigen, daß mittlerweile rund 20 % der Erwerbstätigen vor Erreichen der Altersrente auf Dauer oder vorübergehend berufsunfähig werden, ist die These erlaubt, daß eigentlich niemand auf entsprechenden Versicherungsschutz verzichten sollte. 

Selbst wenn Sie der Meinung sind, über die gesetzliche Rentenversicherung bzw. die Beamtenversorgung ausreichend vorgesorgt zu haben, sollten Sie durch eine Anfrage bei den entsprechenden Institutionen prüfen, wie hoch Ihr Rentenanspruch wirklich ist. In vielen Fällen ist eine Ergänzung durch eine private Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung dringend geboten. 

Auch Mitglieder der an sich guten Versorgungswerke (Ärzte, Architekten etc.) haben Lücken in ihrem Berufsunfähigkeitsschutz. Sie müssen nämlich im Falle einer Berufsunfähigkeit ihre Tätigkeit vollständig aufgeben, um eine Rente zu erhalten.

 

 


 

Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung?  

Viele sind der Meinung, daß eine Berufsunfähigkeitsversicherung (im folgenden BU-Versicherung genannt) dann überflüssig sei, wenn eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Wir halten diese These für falsch!

Erleiden Sie infolge eines Unfalls (Krankheiten sind nicht versichert!) eine Verletzung, die Sie ganz oder teilweise zum Invaliden werden läßt, erhalten Sie über die Unfallversicherung anhand einer sog. Gliedertaxe eine einmalige
Entschädigung, mit der Sie bis zur Erreichung Ihres Altersruhegeldes über die Runden kommen müssen.
  Selbst vermeintlich hohe Entschädigungszahlungen reichen häufig nicht aus. Unterstellt, Sie werden im Alter von 35 Jahren infolge eines Unfalls zu 50 % Invalide und erhalten eine Entschädigung aus Ihrer Unfallversicherung von beispielsweise 100.000,- €, so dürfte dieser Betrag kaum ausreichen, Ihren bisherigen Lebensstandard bis zum Erreichen der Altersrente auch nur annähernd aufrechtzuerhalten. 

  

Haben Sie statt dessen eine BU-Versicherung abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nicht nur bei Berufsunfähigkeit durch Unfall, sondern auch durch Krankheit. Der Berufsunfähigkeits-Versicherer zahlt Ihnen eine bei Vertragsabschluß vereinbarte Monatsrente über eine fest vereinbarte Laufzeit, mit der Sie wesentlich besser kalkulieren können als mit einer Einmalzahlung. 

Die Unfallversicherung ist eine empfehlenswerte Ergänzung zur BU-Versicherung für die Abdeckung von hohen Einmalkosten. Mit dem Auszahlungsbetrag können beispielsweise gesonderte Krankenhauskosten, der Umbau der Wohnung (rollstuhlgerechtes Bad oder Küche), die Kosten für ein behindertengerechtes Auto oder eine Behindertenrolltreppe innerhalb des Hauses bezahlt werden.

 

Personen, die eine BU-Versicherung beantragt haben, diese aber wegen ihrer schlechten gesundheitlichen Verhältnisse nicht bekamen, können auf eine Unfallversicherung zurückgreifen. Ferner ist die Unfallversicherung für diejenigen sinnvoll, welche die doch recht hohen Beiträge zur BU-Versicherung nicht bezahlen wollen oder können. Zu bedenken ist gleichwohl, daß nur in weniger als 10 % aller Berufsunfähigkeitsfälle eine Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst wird!

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