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private Krankenversicherung

private Krankenversicherung

  private Krankenversicherung

 

Die privaten Krankenversicherungen bieten für den Versicherungskunden unterschiedliche Tarife zur Absicherung an.

Wir unterscheiden zwischen der Krankenvollversicherung fund den Krankenzusatzversicherungen.

 

Die Krankenvollversicherung ist für Personen möglich, die bestimmte Kriterien erfüllen.

 

Angestellte sind prinzipiell pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Übersteigen Sie als AngestellteR die Versicherungspflichtgrenze von zur  Zeit 3750 € drei Jahre lang, dann können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.
Beamte
werden grundsätzlich über die Vorsorge des Arbeitgebers mindestens zu 50% im Krankheitsfall versorgt. Beamte haben die Möglichkeit, den offenen Anteil über eine private Versicherung abzudecken.
Selbständige und Freiberufler
können mit Beginn Ihrer Selbständigkeit in die private Krankenversicherung wechseln, da Sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.  

    

Weitere Informationen zu Krankenvollversicherung
 

Die Krankenzusatzversicherung kann von allen gesetzlich versicherten Personen abgeschlossen werden. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine private Zusatzversicherung zu minimieren.  Wir unterscheiden:

ambulante Ergänzungsversicherung, stationäre Zusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Kurzusatzversicherung etc.

 

Weitere Informationen zu Krankenzusatzversicherungen

 

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