Nachfolgend ein Auszug der Ausschlüsse,
wobei zu beachten ist, daß die Versicherer nachfolgend ausgeschlossene Gefahren
teilweise individuell in ihren Versicherungsschutz mit einbeziehen können
- Schäden, die dadurch entstehen, daß Sachen bewußt und ihrem
Zweck nach dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt werden (z.B. ausgeglühter
Heizkessel, defekter Schornstein)
- Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch, sofern sie nicht durch
einen Leitungswasserschaden verursacht werden
- Schäden durch Niederschläge, durch Grund- und Hochwasser,
stehende und fließende Gewässer, witterungsbedingten Rückstau, Plansch- oder
Reinigungswasser und Schäden durch Hausschwamm In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut und Lawinen
sowie Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge
durch unverschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen
eindringen.