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Kapitallebens- versicherung

   Die Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung (auch gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall genannt) bietet zweifache Leistung: zum einen zahlt der Versicherer im Todesfall die Versicherungssumme; wenn der Todesfall nicht eintritt, wird zum anderen bei Ablauf der Versicherung (z.B. im 60. Lebensjahr) die Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Überschüsse ausgezahlt.

 

Und gerade an diesem Punkt reiben sich Verbraucherschützer und Versicherer. Die Versicherer sind nach Ablauf des Vertrages nur verpflichtet, die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme auszuzahlen, die Höhe der zu zahlenden Überschüsse ist vom Geschick des Versicherers bei der Anlage der Kundengelder bestimmt.

Die Kalkulation der nach deutschem Recht arbeitenden Versicherer sieht eine garantierte Verzinsung von 4 Prozent des angesparten Kapitals vor. Auch wenn - wie die Stiftung Warentest feststellte - in der Vergangenheit Überschüsse in Höhe von 5 bis 7 Prozent erwirtschaftet wurden, kam es immer wieder zu Streitigkeiten, die soweit gingen, daß die Lebensversicherung als "legaler Betrug" bezeichnet werden durfte.

 

Wir betrachten die Lebensversicherung als eine Anlageform, die - zugegeben - die Versicherer reicher macht als die Kunden, aber immer noch zu den sichersten Anlageformen gehört. Zudem können sich 5 bis 7 Prozent Rendite, die im Regelfall nicht zu versteuern sind, auf dem Kapitalmarkt sehen lassen, wenn man bedenkt, daß damit ein zusätzlicher Versicherungsschutz verbunden ist. Wegen der steuerlichen Begünstigung der Lebensversicherung müßte man bei anderen Kapitalanlagen bis zu 10 Prozent und mehr erwirtschaften, um auf den gleichen Ertrag wie eine Lebensversicherung zu kommen.

 

Der "Betrug" liegt nicht im Produkt, sondern im Vertrieb bzw. bei der falschen Beratung. Diese erfolgt entweder aus Nichtwissen oder aber auch vorsätzlich, um den Provisionsbetrag zu maximieren. Unseriöse Vertreter können einen Vertrag so gestalten, daß eine optimale Provision für sie herauskommt. Daß es sich dann natürlich um eine Vertragsform handelt, bei der am Ende für den Versicherungsnehmer weniger herauskommt, muß sicherlich nicht näher erläutert werden. Seien Sie daher auch vorsichtig, wenn Ihnen der Vermittler - verbotenerweise - einen Teil seiner Provision anbietet. Sie können sicher sein: am Ende legen Sie drauf.

 

Wie setzt sich die Prämie Ihrer Kapitallebensversicherung zusammen?

Wie erwähnt wird die Kapitallebensversicherung auch als gemischte Versicherung bezeichnet, d.h., es gibt Geld im Erlebens- und im Todesfall. Die Prämie unterteilt sich somit in den Sparanteil, der Ihnen nach Ablauf der Versicherung samt Überschußbeteiligung zur Verfügung steht und den Risikoanteil, der für den Fall des vorzeitigen Todes kalkuliert ist, sowie die Verwaltungskosten, also die Kosten für Verwaltung, Provisionen, etc.

 

Gerade im letzten Punkt, den Kosten, unterscheiden sich die Versicherer. Der Sparanteil und der Risikoanteil sind feste Größen nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen, aber bei den Verwaltungskosten trennt sich die Spreu vom Weizen.


Wie ist nun der "richtige" Versicherer zu finden?

Ausgangspunkt ist das, was wir wissen. Wir können genau sagen, welchen Lebensversicherer z.B. ein Kunde vor 30 Jahren hätte wählen müssen, um heute eine Ablaufleistung von X zu erhalten. Wir wissen ferner, welcher Beitrag für eine Versicherungssumme von X aufzuwenden ist, was über die Ablaufleistung jedoch nicht das Geringste aussagt. Außerdem können wir ermitteln, welcher Lebensversicherer heute die höchste Kapitalanlageverzinsung erreicht und die niedrigsten Abschluß- und Verwaltungskosten hat.

 

Nun können diverse Methoden gefunden werden, die logisch und rechnerisch richtig sind, um eine "Rangfolge" zu erstellen. Erstaunlich ist nur, daß die Ergebnisse der jeweiligen Verfahren völlig unterschiedlich sind - einmal ganz abgesehen davon, daß die Rangfolge, selbst nach der gleichen Methode - im nächsten Jahr schon ganz anders aussieht.

Aus den bekannten Daten kann man ableiten, daß ein Versicherer, der in der Vergangenheit gut mit dem Geld umgegangen ist, dieses auch in der Zukunft tun wird. Aber wer weiß schon, ob in beispielsweise 20 Jahren noch die gleichen Leute am Ruder dieses Versicherers sitzen werden?

 

Nicht umsonst verpflichtet das Bundesaufsichtsamt die Versicherer dazu, jedes Angebot mit dem Hinweis zu versehen, daß die Leistungen aus der Überschußbeteiligung auf den zur Zeit gültigen Gewinnanteilsätzen beruhen, welche nur als Beispiel anzusehen sind und für die Zukunft nicht garantiert werden können. Darüber hinaus dürfen keine Überschußangaben für Vertragslaufzeiten von mehr als dreißig Jahren gemacht werden.

 

Worauf kommt es an?

Trotz der Fragwürdigkeit vieler Vergleiche ziehen auch wir regelmäßig Gegenüberstellungen zu Rate. Im Regelfall handelt es sich um solche, welche die Kostensätze der Versicherer zum Schwerpunkt machen. Ein Versicherer mit einem geringen Kostensatz wird in der Regel höhere Gewinne erwirtschaften. Unabhängig davon beobachten wir langfristig den Markt. Nur über Langzeitvergleiche ist es möglich festzustellen, welcher Versicherer sich beständig in der Spitzengruppe gehalten hat.

Der Versicherer, selbst wenn er noch so "günstig" erscheint, muß obendrein einen Tarif anbieten, der auf Ihre persönlichen Belange eingeht. Gerade unter diesem Aspekt können wir Ihnen mit der Vielzahl der uns zur Verfügung stehenden Versicherer Unterstützung anbieten und sinnvolle Angebot erstellen.

 

Prüfen Sie ferner, ob Sie tatsächlich eine Kapitallebensversicherung bzw. eine private Rentenversicherung benötigen oder ob nicht der Abschluß einer reinen Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall leistet, ausreicht. Oft raten Vertreter oder auch Bankangestellte aus Provisionsinteresse zu einer Kapitallebensversicherung, obwohl eine Risikolebensversicherung völlig genügen würde. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Risikolebensversicherung.

 

In Fällen, in denen kein Versorgungsbedarf für Hinterbliebene, wie z.B. für den Lebenspartner, Kinder oder Geschäftspartner besteht, wird der Abschluß einer privaten Rentenversicherung ausreichen, die nur eine geringe Todesfallabsicherung bietet. Die schlechteste Geldanlage ist die, wenn Geld für einen Bedarf ausgegeben wird, der überhaupt nicht vorhanden ist.

 

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