fairkonzept
Geschäftsversicherung
Die Geschäfts- oder Inhaltsversicherung
Die
Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen
Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der “Geschäfts-Inhaltsversicherung”
bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir
nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.
Muss ich alles versichern?
Prüfen
Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen
Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Stellen Sie sich daher vor Abschluss der
Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:
- Muss ich die Versicherung abschließen (z.B. weil ein existentielles Risiko vorliegt)?
- Soll ich die Versicherung abschließen (weil es im Schadenfall “weh tut”)?
- Kann ich auf die Versicherung verzichten (aus Kosten-Nutzen-Gründen)?
Um dieses im Einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:
Die Feuerversicherung
Die Feuerversicherung ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Versicherungssparten, denn die Gefahr der totalen Zerstörung des Betriebes durch einen Brand, eine Explosion oder einen Blitzschlag ist erheblich.
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Eindeutig eine “Muss-Versicherung”.
Die Einbruchdiebstahl-Versicherung
Die Einbruchdiebstahl-Versicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Täglich werden tausende Einbruchdelikte aller Art registriert.
Oftmalig ist es für den Geschädigten nicht nur der Verlust der materiellen Gegenstände, der “weh tut”, sondern es sind ebenso die Kosten für die Beseitigung der Verwüstungen (Vandalismus) oder die Instandsetzung der beschädigten Türen und Fenster, ganz zu schweigen von den Kosten der Wiederbeschaffung der verschwundenen Geschäftspapiere, Aufzeichnungen und Software.
Muß-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Einbruchdiebstahl-Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine “Soll-Versicherung”, bei manchen Branchen um eine “Muss-Versicherung”.
Die Leitungswasserversicherung
Die
Gefahren eines Leitungswasserschadens werden meist unterschätzt. Schäden in
fünfstelliger Höhe sind an der Tagesordnung. Versichert
ist u. a. bestimmungswidrig austretendes Wasser aus den festverlegten Zu- und
Ableitungsrohren, den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen
und den Anlagen der Warmwasser- und Dampfheizung.
Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die u. a. durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser aufgrund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.
Muß-/Soll-/Kann-Versicherung?: Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine “Soll-Versicherung” oder um eine “Kann-Versicherung” handelt.
Die
Sturmversicherung
Bei
einem Schadenfall, der durch einen Sturm mit mindestens 8 Windstärken
verursacht wurde, tritt die Sturmversicherung ein. Sofern
Ihr Betrieb im Parterre eines mehrgeschossigen Hauses liegt, werden Sie normalerweise
von einem Sturm nicht behelligt. Betreiben Sie dagegen Ihr Gewerbe im Obergeschoß
oder in einer eingeschossigen Halle, bei der das Dach abgedeckt werden kann,
ist der Abschluss einer Sturmversicherung in Betracht zu ziehen.
Ergänzend sei erwähnt, dass über die Sturmversicherung außen am Gebäude angebrachte Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder und Transparente sowie Schutz- und Trennwände und Überdachungen mitversichert sind, soweit Sie dafür die Gefahr tragen. Ferner tritt sie bei Hagelschäden ein.
Muß-/Soll-/Kann-Versicherung?: Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine “Kann-Versicherung”.
Die Glasversicherung
Man kann sich lange darüber streiten, ob es sinnvoll ist, eine Glasbruchversicherung abzuschließen. Wenn Ihr Betrieb mit vielen kleinen Außen- und Innenscheiben ausgestattet ist dann sicherlich nicht. Anders sieht es aus, wenn große Schaufensterscheiben vorhanden sind, die enorm viel Geld kosten.
Stellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung an und lassen Sie sich im Zweifelsfall von uns ein Angebot unterbreiten. Die Glasversicherung ist eine “Kann-Versicherung”.